Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen:
Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Philipp Sprenger und/oder Carolin Peters, und der Klientin/dem Klient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn die KlientIn das generelle Angebot annimmt und sich zum Zweck von Therapie/Beratung an mich/uns wendet. Als KlientIn, können Sie eine Systemische Einzel-, Paar- oder Familientherapie oder Beratung im Bereich der Suchterkrankung, sowie Führungscoaching und Supervision als Team oder auch als Einzelperson in Anspruch nehmen. Eine Therapie/Beratung ersetzt nicht eine gründliche körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Sie sind bei Beschwerden mit Krankheitswert ausdrücklich aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Sie übernehmen grundsätzlich die volle Verantwortung für Ihre Handlungen. Bei möglichen Störungen verpflichten Sie sich hiermit, mich/uns darüber zeitnah zu informieren.
§ 2 Therapie- und Beratungserfolg:
Ich/Wir kann/können den gewünschten oder geplanten Erfolg oder das Erreichen vereinbarter Ziele in der gemeinsamen Arbeit nicht garantieren. Beide Parteien arbeiten jedoch nach bestem Wissen und Können daran, dass möglichst bald ein Therapie- und Beratungserfolg eintritt.
§ 3 Honorar und Bezahlung:
In der Regel gelten die auf unserer Homepage festgelegten aktuellen Honorarsätze. Wir berechnen den Stundensatz auf der Basis der tatsächlich angefallenen Zeit. Die Bezahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung. Entweder nach schriftlicher Rechnungslegung oder nach jeder Sitzung in bar. Nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 3 Tagen per Banküberweisung zu zahlen.
§ 4 Kostenerstattung durch Dritte:
Als Systemische Therapeutin und Beraterin besitzen wir generell keine Zulassung zu den gesetzlichen Krankenkassen. Das hat zur Folge, dass jede Klientin/Klient selbst sowohl für die Informationsbeschaffung, als auch für die Beantragung eventueller Kostenerstattungs- und Kostengenehmigungsverfahren verantwortlich ist. Meine Mitwirkung beschränkt sich ausdrücklich darauf, Ihnen ggf. einen Kostenplan sowie eine Abrechnung zu erstellen. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Privatkrankenkasse) hat keinerlei Einfluss auf das vereinbarte Honorar und die daraus resultierenden Kostenforderungen unsererseits. Meine Angaben über die Erstattungspraxis Dritter sind unverbindlich.
§ 5 Termine und Ausfallhonorar:
Mit der Vereinbarung eines Termins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe des vereinbarten Honorars fällig. Diese Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Termin mindestens 24 Stunden zuvor abgesagt wurde.
§ 6 Behandlungsdauer und Kündigung:
Die Dauer und Termine der Sitzungen werden zwischen den Vertragspartnern im Erstgespräch und nachfolgend in beiderseitigem Einvernehmen mündlich vereinbart. Der Behandlungsvertrag endet, wenn sich KlientIn oder Therapeutin dafür entscheiden. Wir sind berechtigt, den Behandlungsvertrag ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn wir aufgrund unserer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln können oder dürfen, oder wenn es Gründe gibt, die uns in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt unser Honoraranspruch für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.
§ 7 Schweigepflicht:
Wir unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 StGB. Klientendaten behandeln wir grundsätzlich vertraulich und erteilen bezüglich der Therapie/Beratung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Klienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des Klienten. Für den Fall der Auskunftserteilung an Kostenträger müssen wir von dieser Schweigepflicht schriftlich durch den Klienten entbunden werden. Von der Schweigepflicht ausgenommen sind generell die Vereitelung oder Verfolgung von mutmaßlichen Straftaten und der Schutz höherer Rechtsgüter. Oder wenn wir aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet sind – beispielsweise Meldepflichtbei bestimmten Diagnosen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung.
§ 8 Meinungsverschiedenheiten:
Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die therapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.
§ 10 Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.